Beweissicherung

Riss in der Gebäudewand
Riss in der Gebäudewand

Durch Beweissicherungen / Bauzustands-gutachten wird ein baulicher Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt dokumentiert. Eine besondere Art der Beweissicherung nach DIN 4123 ist die Aufnahme möglicher Bauschäden oder -mängeln vor Beginn anstehender und geplanter Bauarbeiten. Ziel der Beweissicherung ist die Regelung von Rechtsstreitigkeiten gegenüber Dritten bei Schädigungen infolge von Baumaßnahmen.

Voraussetzung dazu ist die zuverlässige Zustandsfeststellung der angrenzenden Objekte sowohl in textlicher als auch in fotodokumentarischer Form. Falls im Zuge der Baumaßnahmen Veränderungen des vorhandenen Schadensbildes stattfinden, bildet die Beweissicherung die erforderliche Grundlage bei möglichen Rechtsstreitigkeiten. Ohne vorherige Beweissicherung sind diese nur schwer abzuwenden.

In erster Linie erfolgt die Beweissicherung vor der Durchführung von Straßenbaumaßnahmen, Kanalbauarbeiten oder Lückenbebauungen, d.h. dort, wo beispielsweise mit Rissschäden gerechnet werden kann. In der Regel werden von den zuständigen Behörden, planenden Architekten oder bauausführenden Firmen in zunehmenden Maß bereits vor Baubeginn Sachverständige beauftragt.

ROMAG. führt im Zuge von Baumaßnahmen Beweissicherungen durch.