eANV elektronisches Abfallnachweisverfahren
Gemäß der deutschen Nachweisverordnung ist das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) für nachweispflichtige / gefährliche Abfälle seit 01.04.2010 gesetzlich vorgeschrieben. Das eANV beinhaltet die Führung aller Dokumente zur Nachweis- und Verbleibkontrolle, im Wesentlichen
- Entsorgungsnachweise
- Begleitscheine
- Register

Wir bieten Ihnen als Grundlagenermittlung:
- Sichtung und Auswertung vorhandener Unterlagen
- Projektkoordination, einschl. Überprüfung von bestehenden Entsorgungskonzepten
- Probenahmen, Deklarationsanalysen
- Klärung und Festlegung des kostengünstigsten Entsorgungsweges
- Abfallkoordination mit Transporteur und Entsorger
Als Verfahrensbevollmächtigter übernehmen wir für Sie die komplette Abwicklung des elektronischen Nachweisverfahrens:
- Erstellung von Entsorgungsnachweisen und Transportpapiere
- Erstellung von Begleitscheinen in Abstimmung mit den Entsorgungsbeteiligten
- Elektronische Signatur
- Registerführung
Sie benötigen keine gesonderte Software / Hardware, kein Personal, keine Schulungen!