eANV elektronisches Abfallnachweisverfahren

Gemäß der deutschen Nachweisverordnung ist das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) für nachweispflichtige  / gefährliche Abfälle seit 01.04.2010 gesetzlich vorgeschrieben. Das eANV beinhaltet die Führung aller Dokumente zur Nachweis- und Verbleibkontrolle, im Wesentlichen

  • Entsorgungsnachweise
  • Begleitscheine
  • Register
Bodenaushub auf Miete
Bodenaushub auf Miete

Wir bieten Ihnen als Grundlagenermittlung:

  • Sichtung und Auswertung vorhandener Unterlagen
  • Projektkoordination, einschl. Überprüfung von bestehenden Entsorgungskonzepten
  • Probenahmen, Deklarationsanalysen
  • Klärung und Festlegung des kostengünstigsten Entsorgungsweges
  • Abfallkoordination mit Transporteur und Entsorger

Als Verfahrensbevollmächtigter übernehmen wir für Sie die komplette Abwicklung des elektronischen Nachweisverfahrens:

  • Erstellung von Entsorgungsnachweisen und Transportpapiere
  • Erstellung von Begleitscheinen in Abstimmung mit den Entsorgungsbeteiligten
  • Elektronische Signatur
  • Registerführung

Sie benötigen keine gesonderte Software / Hardware, kein Personal, keine Schulungen!